Optional: bei bestehender Verrechnungsstelle abmelden
Wurde bisher das Portal Austria des Bundesrechenzentrums für die Verwendung des Firmenbuchs und Grundbuchs genutzt? Dann ist es empfehlenswert, die PAT Nutzungsvereinbarung (mit Angabe der Kundennummer und/oder KV-Nummer) zu kündigen um Kosten zu sparen.
Grundbuch: Die Rechtsgrundlage für die über das BRZ angebotenen Behördentarife ist im Gerichtsgebührengesetz (GGG) mit Tarifpost 9 (Grundbuch) festgesetzt. Neben den in der Rechtsgrundlage genannten Gebühren ist ein Aufschlag der Verrechnungsstelle zu bezahlen, welcher in der Nutzungsvereinbarung angegeben ist
Firmenbuch: Die Rechtsgrundlage ist im Gerichtsgebührengesetz (GGG) mit Tarifpost 10 (Firmenbuch) festgesetzt. Abfragen der Gemeinden zum Amtsgebrauch nach Z 1 bis 17 sind von Abfragegebühren befreit, sofern keine Weitergabe an Dritte erfolgt